§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist der Kauf Waren und Dienstleistungen nebst den genannten Zusatzeinrichtungen.

§ 2 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz ab der Fälligkeit des Rechnungsbetrags zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die ihm aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware tritt der Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche nach Satz 1 an den Verkäufer ab. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die im Eigentum bzw. Miteigentum des Verkäufers stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an ihn abgetretenen Forderungen selbst einziehen.

Übersteigt der Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so verpflichtet sich der Verkäufer auf Verlangen des Käufers, nach seiner Wahl Sicherungen im Umfang einer solchen Überschreitung freizugeben.

Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers vornehmen. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Kaufsache zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

§ 4 Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz
1. Die Ware hat dem jeweiligen Stand der Technik und gegebenenfalls den getroffenen Qualitätsvereinbarungen zu entsprechen. Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erhalt anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit dem Datum der Installation bzw., wenn sich die Kaufsache bereits im Besitz des Käufers befindet, mit der Unterzeichnung des Vertrags. Im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels wird der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

3. Für den Fall, dass die vom Verkäufer gewählte Nacherfüllung fehlschlägt, wovon erst nach dem 2. erfolglosen Versuch ausgegangen werden kann, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Mit Rücksicht auf die Serviceorganisation des Verkäufers sind sich die Parteien einig, dass die Nachbesserung bzw. die Ersatzleistung nur an der umseitig festgelegten Installationsadresse (Verwendungsstelle) vorgenommen wird.

4. Die Gewährleistung entfällt für aufgetretene Fehler, die auf Umstände zurückzuführen sind, die der Käufer zu vertreten hat. Dies ist der Fall, wenn die Fehlerbeseitigung infolge von Änderungen am Gerät oder durch dessen Verbindung mit vom Verkäufer nicht gelieferten Geräten erschwert oder verursacht wird oder wenn Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung durch Eingriff Unbefugter oder durch die Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die die vom Verkäufer mitgeteilten Eigenschaftserfordernisse nicht besitzen, auftreten. Von der Gewährleistung sind alle durch den Betrieb des Geräts verursachten Verschleißreparaturen und Wartungsarbeiten ausgeschlossen. Dasselbe gilt für sämtliche Reinigungsarbeiten und Justagen. Sofern ein Servicevertrag abgeschlossen wird, sind diese von der Gewährleistung ausgeschlossenen Leistungen im Servicepreis enthalten. Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn sich die Beanstandung auf Verbrauchsmaterialien oder Verschleißteile erstreckt und der Verbrauch oder die Abnutzung natürliche Folge der bestimmungsgemäßen Verwendung der Kaufsache sind, was im Streitfall vom Verkäufer zu beweisen ist.

5. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, auch wenn Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gehandelt haben, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Verkäufers ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden an anderen Rechtsgütern des Käufers als der Kaufsache ist ganz ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

6. Die Regelungen unter Ziff. 5 gelten auch für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache.

§ 5 Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer wird, falls in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, das Waren und Dienstleistung wie vereinbart geliefert werden. Nicht eingeschlossen in der vereinbarten Transport- und Installationsgebühr sind spezielle Transportarten (z. B. Kran, Gabelstapler) sowie Arbeiten an den Waren und Geräten, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten beim Käufer erforderlich sind. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Verkäufer wird den vom Käufer benannten Betreuer kurz einweisen.

§ 6 Installationserfordernisse
1. Der Käufer erklärt, von den technischen Spezifikationen der Waren Kenntnis genommen zu haben.

2. Der Käufer verpflichtet sich, bis zum Ablauf der gewünschten Lieferfrist
die zu Installation und Betrieb des Gerätes erforderlichen bautechnischen Veränderungen auf seine Kosten vornehmen zu lassen, insbesondere die zur Stromversorgung des Gerätes erforderlichen Anschlüsse legen zu lassen und die für den Transport der Waren zu benutzenden Wege frei zu machen und auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko die maximale Deckenbelastbarkeit festzustellen und zu überprüfen, ob ein Risiko hinsichtlich der Aufstellung des Gerätes besteht.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Vorgaben zurückzuführen sind.
Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige Fertigstellung baulicher Voraussetzungen und erforderlicher Anschlussleitungen entstehen, trägt der Käufer.

§ 7 Lieferung und Abnahme
Wenn erkennbar wird, dass der vereinbarte Liefertermin voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Liefererfüllung einzuräumen. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 3 Monate verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Anlieferungen erfolgen, soweit nichts anderes abgesprochen ist, Mo.-Fr. von 8.00 -16.00 Uhr.

§ 8 Sonstige Bestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, auch solche vor Vertragsabschluss, haben keinerlei Rechtswirksamkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird.

Der Käufer hält sich an dieses Vertragsangebot für die Dauer von 4 Wochen ab Unterschriftsleistung gebunden.

§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche sich aus diesem Vertrag bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben sollten, ist Bayreuth.

Stand: Januar 2022